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Nach Gründung
und Inbetriebnahme des Wasserwerkes im Jahre 1897 und Gründung
des Elektrizitätswerkes (1905) erfolgte mit dem gemeinsamen
Betrieb auch eine Namensfusionierung zu der Bezeichnung "Gemeinde-
Wasser- und Elektrizitätswerk". Bereits 1913 erwarb
die damalige Gemeinde Fröndenberg die "Wickeder Werke
Portland Cement-Fabrik GmbH" und war somit im Besitz eines
zweiten kommunalen Betriebes, der allerdings in Form einer GmbH
weiter geführt wurde.
Im Jahr 1927
wurden aus vermutlich überwiegend steuerlichen Gründen
beide Betriebe zum 01.04.1927 als Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zusammengelegt. Das Unternehmen wurde daraufhin in "Kommunale
Elektrizitätsgesellschaft m.b.H. Fröndenberg"
(KEG) umbenannt. Die KEG bestand 9 Jahre und wurde im März
1936 nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften
vom 05.07.1934 in einen Eigenbetrieb der Gemeinde Fröndenberg
umgewandelt.Fast 60 Jahre später entstand 1994 aus dem Eigenbetrieb
"Stadtwerke" durch Umwandlung die Eigengesellschaft
"Stadtwerke Fröndenberg GmbH". Sie gilt
nach § 267 (3) HGB als große Kapitalgesellschaft.Durch
diese Umwandlung erhält das Unternehmen eine neue rechtliche
Organisationsform, die den ständig wachsenden Aufgaben besser
gerecht wird.Auch in der Rechtsform der GmbH verstehen wir uns
weiterhin als öffentliches Unternehmen, das den kommunalpolitischen
Zielsetzungen verpflichtet ist.Die Wahrung der Bürgerinteressen
und eine öffentliche Kontrolle unserer unternehmerischen
Entscheidungen durch die politischen Entscheidungsträger
ist für uns selbstverständlich.Die Rechtsform der GmbH
ist für die Zukunft der EWF eine richtungsweisende und entscheidende
Grundlage.Die unternehmerischen Aspekte erhalten Priorität.
Das ermöglicht es uns, schneller und flexibler auf neue Anforderungen
zu reagieren. Die Entwicklung zu mehr Wettbewerb macht größere
unternehmerische Entscheidungsspielräume notwendig.
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