Kundeninformation
zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
als Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
in Kraft getreten. Gemäß §118 Abs. 3 EnWG ist
EWF Grundversorger im Sinne von §36 Abs. 2 EnWG für
die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas
im Netzgebiet Fröndenberg.
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise
und Bedingungen der EWF für die Versorgung von Haushaltskunden
mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung
den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EWF für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bzw. für die
Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.
Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen
gelten bis auf Weiteres unverändert. Mit dieser Information
erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.
Stadtwerke Fröndenberg GmbH
Fröndenberg, im September 2005