Versorgungsgrundlagen
   
  1. Vertragsbestimmungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
   
  Hiermit machen wir bekannt, dass die Verträge über die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom aus dem Niederspannungsnetz, die bis zum
12. Juli 2005 als Tarifkundenverträge im Sinne der Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)
mit Haushaltskunden abgeschlossen wurden, angepasst wurden. Für diese Vertragsverhältnisse gelten durch diese Bekanntgabe ab dem 07.05.2007
die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom
aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV, BGBl. I 2006, S. 2391 ff.) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg GmbH zur StromGVV in der jeweils gültigen Fassung. Für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge mit der Stadtwerke Fröndenberg GmbH über die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom aus dem Niederspannungsnetz gilt die StromGVV aufgrund von § 1 Abs. 1 S. 4 StromGVV. Auch für diese Verträge gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg GmbH zur StromGVV in der jeweils gültigen Fassung.
   
 
1.1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus
dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
(PDF-Datei)
   
 
1.2 Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) (PDF-Datei)
 
 
1.3 Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg GmbH (PDF-Datei)
   
  Ebenso ist der Text der StromGVV sowie der Ergänzenden Bedingungen in unserem Kundencenter erhältlich. Auf Wunsch senden wir ihn auch unseren Kunden per Post zu.
   
  2. Allgemeine Preise
   
  der Grundversorgung der Stadtwerke Fröndenberg GmbH für das Netzgebiet Fröndenberg. Diese Preise entsprechen den genehmigten Allgemeinen Tarifen (Normaltarif) für die Versorgung mit elektrischer Energie. Für die Ersatzversorgung von Kunden im Niederspannungsnetz gilt ebenfalls der Allgemeine Preis.
   
  2.1 Haushaltskunden
  2.2 Gewerbekunden
   
  3. Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
   
  Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß §118 Abs. 3 EnWG ist EWF Grundversorger im Sinne von §36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Fröndenberg.
 
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der EWF für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EWF für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bzw.
für die Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.
 
Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf Weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.
 
Stadtwerke Fröndenberg GmbH
Fröndenberg, im September 2005