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Versorgungsgrundlagen |
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1. Vertragsbestimmungen
für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden |
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Hiermit machen
wir bekannt, dass die Verträge über die Versorgung von Haushaltskunden
mit Strom aus dem Niederspannungsnetz, die bis zum
12. Juli 2005 als Tarifkundenverträge im Sinne der Verordnung
über
Allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV)
mit Haushaltskunden abgeschlossen wurden, angepasst wurden. Für
diese Vertragsverhältnisse gelten durch diese Bekanntgabe ab
dem 07.05.2007
die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit
Strom
aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV,
BGBl. I 2006, S. 2391 ff.) sowie die Ergänzenden Bedingungen
der Stadtwerke Fröndenberg GmbH zur StromGVV in der jeweils gültigen
Fassung. Für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge
mit der Stadtwerke Fröndenberg GmbH über die Versorgung
von Haushaltskunden mit Strom aus dem Niederspannungsnetz gilt die
StromGVV aufgrund von § 1 Abs. 1 S. 4 StromGVV. Auch für
diese Verträge gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke
Fröndenberg GmbH zur StromGVV in der jeweils gültigen Fassung. |
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Ebenso ist der
Text der StromGVV sowie der Ergänzenden Bedingungen in unserem
Kundencenter erhältlich. Auf Wunsch senden wir ihn auch unseren
Kunden per Post zu. |
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2. Allgemeine
Preise |
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der Grundversorgung
der Stadtwerke Fröndenberg GmbH für das Netzgebiet Fröndenberg.
Diese Preise entsprechen den genehmigten Allgemeinen Tarifen (Normaltarif)
für die Versorgung mit elektrischer Energie. Für die Ersatzversorgung
von Kunden im Niederspannungsnetz gilt ebenfalls der Allgemeine Preis. |
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2.1
Haushaltskunden |
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2.2
Gewerbekunden |
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3. Kundeninformation
zum neuen Energiewirtschaftsgesetz: |
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Am
13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1
des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
in Kraft getreten. Gemäß §118 Abs. 3 EnWG ist EWF
Grundversorger im Sinne von §36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene
Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Fröndenberg.
Aus diesem
Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen
der EWF für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität
und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und
Bedingungen der EWF für die Elektrizitätsversorgung von
Tarifkunden bzw.
für die Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.
Die heute
gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf
Weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir
die Vorgaben des Gesetzgebers.
Stadtwerke
Fröndenberg GmbH
Fröndenberg, im September 2005 |
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