Welchen Energieausweis benötigen Sie?
 
 
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Grundsätzlich ist ab dem 01. Juli 2008 für ein Energieausweis zwingend notwendig, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder
zum Leasing bereitgestellt wird. Das gilt für alle Wohngebäude, die
bis 1965 erbaut wurden.
 
Für Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden, ist ein Energieausweis
ab dem 1. Januar 2009 Vorschrift. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist
der 1. Juli 2009.Die Ausweispflicht entfällt unter anderem für
denkmalgeschützte Gebäude.
 
Der Gesetzgeber hat zwei Varianten des Energieausweises vorgesehen:
den verbrauchsbasierten Energieausweis
den bedarfsbasierten Energieausweis
Fragen & Antworten
 
Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
 
Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, wird
dann der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis zur Pflicht.
 
Wer kleine ältere Häuser besitzt sollte schnell reagieren! Die Übergangsregelung sieht vor, dass bis zum 30. September 2008 der Eigentümer bei allen Gebäuden noch zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis wählen kann.
 
Bei Nichtwohngebäuden besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
 
Mit dem Online-Check der EnergieAgentur.NRW können Sie schnell herausfinden, wann und welchen Energieausweis Sie benötigen.