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Welchen
Energieausweis benötigen Sie? |
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Grundsätzlich
ist ab dem 01. Juli 2008 für ein Energieausweis zwingend notwendig,
wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder
zum Leasing bereitgestellt wird. Das gilt für alle Wohngebäude,
die
bis 1965 erbaut wurden.
Für Wohngebäude, die nach 1965
errichtet wurden, ist ein Energieausweis
ab dem 1. Januar 2009 Vorschrift. Stichtag für alle Nichtwohngebäude
ist
der 1. Juli 2009.Die Ausweispflicht entfällt unter anderem für
denkmalgeschützte Gebäude.
Der
Gesetzgeber hat zwei Varianten des Energieausweises vorgesehen:
den
verbrauchsbasierten Energieausweis
den
bedarfsbasierten Energieausweis
Fragen
& Antworten
Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen
hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem
verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
Für
Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für
die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die
nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11.
August 1977 entsprechen, wird
dann der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis
zur Pflicht.
Wer kleine
ältere Häuser besitzt sollte schnell reagieren! Die Übergangsregelung
sieht vor, dass bis zum 30. September
2008 der Eigentümer bei allen Gebäuden noch zwischen verbrauchs-
und bedarfsbasiertem Energieausweis wählen kann.
Bei Nichtwohngebäuden
besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten
Energieausweis.
Mit
dem Online-Check
der EnergieAgentur.NRW können Sie schnell herausfinden, wann
und welchen Energieausweis Sie benötigen. |
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