Vertragsbestimmungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
   
  1. Vertragsbestimmungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
   
  Hiermit machen wir bekannt, dass die Verträge mit der Stadtwerke Fröndenberg GmbH über die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz, die bis zum 12. Juli 2005 als Tarifkundenverträge im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) mit Haushaltskunden abgeschlossen wurden, angepasst wurden.
Für diese Vertragsverhältnisse gelten durch diese Bekanntgabe ab dem 07.05.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV, BGBl. I 2006, S. 2391 ff.) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg GmbH zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung. Für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge mit der Stadtwerke Fröndenberg GmbH über die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz gilt die GasGVV aufgrund von § 1 Abs. 1 S. 4 GasGVV. Auch für diese Verträge gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg GmbH zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung.
   
 
1.1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus
dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung -GasGVV)

(PDF-Datei)
   
 
1.2 Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg GmbH (PDF-Datei)
   
  2. Allgemeine Preise
   
  der Grundversorgung der Stadtwerke Fröndenberg GmbH für das Netzgebiet Fröndenberg und Wickede/Ruhr. Die allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Gas der Stadtwerke Fröndenberg GmbH. Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Gas gelten bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung.
   
  3. Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
   
  Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß §118 Abs. 3 EnWG ist EWF Grundversorger im Sinne von §36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Fröndenberg.
 
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der EWF für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EWF für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bzw.
für die Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.
 
Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf Weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.
 
Stadtwerke Fröndenberg GmbH
Fröndenberg, im September 2005
   
   Preisblatt Sondertarif ab 01.07.2010
 Preisblatt Sondertarif ab 01.11.2009
 AGB zu Erdgas-Sonderabkommen der Stadtwerke Fröndenberg
 Weitere Informationen zum Sonderabkommen für höheren Verbrauch
 Privat- und Gewerbekunden Preisblatt zum Erdgas-Sonderabkommen
      für höheren Verbrauch gültig ab 01.07.2010
 Privat- und Gewerbekunden Preisblatt zum Erdgas-Sonderabkommen
      für höheren Verbrauch gültig ab 01.11.2009
 Privat- und Gewerbekunden Preisblatt zum Erdgas-Sonderabkommen
      für höheren Verbrauch gültig ab 01.07.2009
 Privat- und Gewerbekunden Preisblatt für die Grund- und
      Ersatzversorgung mit Erdgas gültig ab 01.07.2010
 Privat- und Gewerbekunden Preisblatt für die Grund- und
      Ersatzversorgung mit Erdgas gültig ab 01.11.2009
 Privat- und Gewerbekunden Preisblatt für die Grund- und
      Ersatzversorgung mit Erdgas gültig ab 01.07.2009