Vertragsbestimmungen
für die Gasversorgung von Tarifkunden
1.
Vertragsbestimmungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
Hiermit
machen wir bekannt, dass die Verträge mit der Stadtwerke Fröndenberg
GmbH über die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem
Niederdrucknetz, die bis zum 12. Juli 2005 als Tarifkundenverträge
im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) mit Haushaltskunden abgeschlossen
wurden, angepasst wurden.
Für diese Vertragsverhältnisse gelten durch diese Bekanntgabe
ab dem 07.05.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die
Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung
- GasGVV, BGBl. I 2006, S. 2391 ff.) sowie die Ergänzenden Bedingungen
der Stadtwerke Fröndenberg GmbH zur GasGVV in der jeweils gültigen
Fassung. Für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge
mit der Stadtwerke Fröndenberg GmbH über die Versorgung
von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz gilt die GasGVV
aufgrund von § 1 Abs. 1 S. 4 GasGVV. Auch für diese Verträge
gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fröndenberg
GmbH zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung.
der
Grundversorgung der Stadtwerke Fröndenberg GmbH für das
Netzgebiet Fröndenberg und Wickede/Ruhr. Die allgemeinen Preise
der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen für die
Versorgung mit Gas der Stadtwerke Fröndenberg GmbH. Die Allgemeinen
Preise für die Versorgung mit Gas gelten bis auf weiteres auch
für die Ersatzversorgung.
3.
Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Am
13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1
des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
in Kraft getreten. Gemäß §118 Abs. 3 EnWG ist EWF
Grundversorger im Sinne von §36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene
Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Fröndenberg.
Aus diesem
Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen
der EWF für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität
und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und
Bedingungen der EWF für die Elektrizitätsversorgung von
Tarifkunden bzw.
für die Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.
Die heute
gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf
Weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir
die Vorgaben des Gesetzgebers.
Stadtwerke
Fröndenberg GmbH
Fröndenberg, im September 2005